Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für die Nutzung des Schulcaterings
§1 Geltungsbereich
1. Kitz Catering bietet an Schulen Mittagsverpflegung und Kioskprodukte nach Maßgabe dieser allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen an.
2. Für die Geschäftsbeziehung zwischen Kitz Catering und dem Kunden gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Kitz Catering nicht an, es sei denn, Kitz Catering hat ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt.
3. Vertragspartner sind Kitz Catering und die jeweils nach § 2 registrierte Person, bzw. im Fall von minderjährigen Schülerinnen und Schülern der jeweilige Erziehungsberechtigte (nachstehend „Kunde“ genannt).
§2 Registrierung als Kunde (Vertragsschluss), Laufzeit des Vertrags, Kündigung
1. Die Bestellung und Abrechnung von Mittagessen, Kioskartikeln sowie weiteren Waren und Dienstleistungen erfolgt über ein Kundenkonto auf dem Online-Portal.
2. Für die Registrierung als Kunde auf dem Online-Portal wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 2,00 erhoben. Die Gebühr inkludiert ebenso die Erstellung der Ausweiskarte. Diese ist nicht übertragbar und darf nicht an dritte weitergegeben werden.
4. Eine Registrierung als Kunde auf dem Online-Portal ist nur zulässig, wenn der Kunde oder sein Kind eine Schule als Schülerin oder Schüler besucht oder der Kunde dort als Lehrer oder Lehrerin tätig ist, die mit Kitz Catering einen entsprechenden Versorgungsvertrag geschlossen hat. Eine Registrierung bei dem Online-Portal ist Voraussetzung für die Teilnahme am Geschäftsverkehr.
3. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich über das Online-Portal. Die angegebenen Pflichtfelder sind vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Am Ende der Eingabe muss den Datenschutzbestimmungen zugestimmt werden und anschließend der Button „Registrierung“ gedrückt werden. Sofort im Anschluss erfolgt die Übermittlung eines Links an das E-Mail-Postfach des Kunden. Mit dem Klick auf diesen Link ist die Registrierung abgeschlossen.
4. Der Vertrag gilt für einen unbestimmten Zeitraum. Der Kunde muss den Vertrag selbstständig kündigen. Dies gilt auch wenn der Kunde die Schule wechselt.
5. Der Kunde kann den Vertrag jederzeit schriftlich oder über das Online-Portal kündigen.
6. Spätestens bei Vertragsende muss der Kunde eine Bankverbindung für die Erstattung des Restguthabens im Online-Portal oder schriftlich bei Kitz Catering angeben. Das Restguthaben wird ausgezahlt.
7. Das Recht zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung bleibt unberührt.
§3 Liefergegenstand, Zutaten, Speisepläne
1. Kitz Catering produziert - wenn möglich - aus frischen Zutaten sowohl Mittagsmahlzeiten als auch Kioskprodukte für die Gemeinschaftsverpflegung und legt dabei besonderen Wert auf den Einsatz regionaler, saisonaler und - soweit zugänglich - ökologisch erzeugter Produkte.
2. Die Erstellung der Speisepläne erfolgt unter Berücksichtigung der „Empfehlungen für die Ernährung von Kindern und Jugendlichen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung“ (DGE).
3. Es werden Jahreszeitenspeisepläne erstellt, die in den vier Jahreszeiten jeweils zwei Mal rotieren. Diese Speisepläne erscheinen jeweils donnerstags für die darauf folgenden sechs Wochen online auf unserer Homepage unter www.kitz-catering.de sowie auf dem Online-Portal.
§4 Bestellung, Preise, Zahlung und Rechnungsstellung
1. Kitz Catering hält sich bei der Berechnung der Preise strikt an die Vorgaben der Hamburger Schulbehörde.
2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die genauen Preise werden im Online-Portal angezeigt.
3. Die Bezahlung der Mittagsverpflegung und der Kioskprodukte erfolgt über eine mit dem Benutzerkonto des Online-Portals verknüpfte Ausweiskarte, die mit einem Guthabenkonto verknüpft ist. Das Guthabenkonto wird mittels Überweisung aufgeladen. Eine Bestellung der Mittagsverpflegung kann bei einem Kontostand von bis zu EUR -5,00 erfolgen.
4. Für die Erstellung einer Ersatz-Chipkarte wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 2,00 erhoben.
5. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
§5 Freeflow System, Zwischenverpflegung und Essensausgabe
1. Kitz Catering bietet in allen Schulen das Free Flow System (Selbstbedienung) bei der Speisenausgabe an. Es werden frei zugängliche Warm- und Kaltbuffets angeboten, an denen das Menü nach vorheriger Bestellung frei ausgewählt werden kann.
2. Soweit mit dem Schulen vertraglich vereinbart, bietet Kitz Catering zusätzlich zur Mittagsverpflegung auch eine Zwischenverpflegung in Form eines Kioskbetriebes an. Die zum Verkauf stehenden Produkte (sowohl Speisen als auch Getränke) werden teils über einen Lieferanten bezogen, teils selbst von Kitz Catering hergestellt. Bei der Auswahl der Produkte für die Zubereitung gelten die in § 3 Nr. 1 aufgeführten Bedingungen.
3. Die Essensausgabe erfolgt mittels der mit dem Benutzerkonto des Online-Portals verknüpfte Ausweiskarte.
4. Kann der Kunde die Ausweiskarte nicht vorlegen, so kann keine Essensausgabe erfolgen. Kann der Kunde sich durch ein anderes Ausweisdokument legitimieren und ermittelt werden, dass der Kunde ein Essen vorbestellt hat, so kann in Sonderfällen eine Essensausgabe erfolgen.
§6 Bestellvorgang, Ab- und Umbestellung
1. Die Kunden können Mittagsmenüs über das Bestell- und Abrechnungssystem auf dem Online-Portal vorbestellen.
2. Folgende Bestellmöglichkeiten werden angeboten: Einzel-, Wochen- oder Dauerbestellungen.
3. Bestellschluss für ein Mittagsmenü ist am Vortag (Werktag) um 24:00 Uhr. Bestellungen für Montag müssen bis Freitag 24:00 Uhr eingegangen sein. Abbestellungen (Stornierung eines Menüs) müssen bis spätestens 8:00 Uhr des Ausgabetags eingegangen sein.
4. Bestelltes, jedoch nicht abgeholtes Essen ist vom Kunden voll zu zahlen.
§7 Sondervereinbarung gemäß Schulvertrag
Für Kunden mit verlässlicher Essensteilnahme (BUT) gilt:
1. Für jeden Schultag, an dem Essen angeboten wird, ist für den Kunden ein Mittagessen im Online-Portal vorgebucht. Für jeden Tag der Ferienbetreuung wird für den Kunden ein Mittagessen im Online-Portal vorgebucht.
2. Eine Ab- und Umbestellung, die zu einer Nicht-Berechnung des Essens führt, kann nur über die fristgerechte Abbestellung bis um 8:00 des Ausgabetages über das Online-System, per Mail oder persönlich in der zugehörigen Produktionsstätte erfolgen.
3. Die Essensbestellung wird für alle neu zur verlässlichen Essensteilnahme angemeldeten Kinder pauschal für alle Schultage pro Woche voreingestellt, wenn keine davon abweichende Meldung bereits bei der Anmeldung vorliegt. Werden nur für bestimmte Tage Essen gewünscht, muss dies von dem Kunden selbstständig im Online-System geändert bzw. abbestellt werden.
§8 Haftung und Sperrung
1. Das persönliche Passwort darf nur dem Kunden bekannt sein. Für eventuellen Schaden, der durch fahrlässigen Umgang mit dem Passwort entsteht, haftet ausschließlich der Kunde.
2. Kitz Catering haftet ebenso nicht bei Verlust, Diebstahl oder eventuellen Missbrauch der Ausweiskarte.
3. Bei Anzeige des Verlustes oder offensichtlichen Missbrauchs ist Kitz Catering berechtigt das Konto zu sperren.
4. Der Kunde kann die Ausweiskarte im Online-Portal selbstständig sperren und wieder entsperren. Er kann dies ebenso bei Kitz Catering beauftragen.
§9 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen
Kitz Catering kann diese allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen nachträglich ändern. Dies gilt nicht für die Hauptleistungspflicht von Kitz Catering, d.h. die Verpflichtung zur Verpflegung des Kunden bzw. des Kindes. In einem solchen Fall wird Kitz Catering die geänderten Bedingungen mitteilen und die Änderungen deutlich hervorheben. Wenn der Kunde mit diesen Änderungen nicht einverstanden ist, kann er innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widersprechen. Erfolgt in dieser Zeit kein Widerspruch, gelten die Änderungen als genehmigt. Kitz Catering wird auf das Widerspruchsrecht und die resultierenden Rechtsfolgen in der Mitteilung besonders hinweisen. Für den Fall des Widerspruchs durch den Kunden gilt der Vertrag unverändert weiter, allerdings behält sich Kitz Catering ausdrücklich das Recht zur ordentlichen Kündigung des Vertrags vor.
§10 Schlussbestimmungen
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regeln davon nicht berührt. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages und seiner Anlagen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Textformerfordernis.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Wenn Sie die Bestellung als Verbraucher abgegeben haben und zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land haben, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt
3. Gerichtsstand ist am Sitz von Kitz Catering in Hamburg, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Dieser Gerichtsstand gilt jedoch nicht, sofern der Kunde Verbraucher ist und seinen Wohnsitz bzw. seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsaat der Europäischen Union hat.